Dieses Orientierungsgespräch fand am 16. Juni 2014 statt. Die dabei aufgeworfenen Fragestellungen wurden in der Folge dem Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz unterbreitet. Die entsprechenden Antworten des Rechtsdienstes sind in einem vom Schulpräsidenten sowie dem Hauptschulleiter unterzeichneten Schreiben vom 30. Juni 2014 an A.________ enthalten (KB 13). Diesem Schreiben war auch ein neuer Arbeitsvertrag für die (unbefristete) Anstellung ab 1. August 2014 beigelegt. Darin wurde der Monatslohn bei einem Pensum von 103.44 % und unter Anrechnung von 5 Dienstjahren mit Fr. 8'632.40 angegeben (KB12). In der Folge lehnte es A.____