Da die fehlerhaften Einstufungen nicht auf das Verschulden der betroffenen Lehrpersonen zurückzuführen sind, wird auf eine Lohnrückforderung verzichtet. 3. Die Lehrpersonen werden vom Schulpräsidenten zusammen mit dem Hauptschulleiter in einem Gespräch orientiert und die Arbeitsverträge neu ausgearbeitet.