3 Vereinheitlichung der Arbeitsverträge aufgefallen waren. Im Dispositiv hielt er was folgt fest (vgl. BB 2): 1. Die Arbeitsverträge der vier oben aufgeführten Lehrpersonen, resp. der zwei noch unbehandelten Fälle werden per 01.08.2014 (Anfang neues Schuljahr) angepasst. 2. Da die fehlerhaften Einstufungen nicht auf das Verschulden der betroffenen Lehrpersonen zurückzuführen sind, wird auf eine Lohnrückforderung verzichtet.