Der befristete Arbeitsvertrag vom 11. Juni 2012 bzw. 10. August 2012 für das Schuljahr 2012/2013 enthält einen Monatslohn von Fr. 8'568.83 (unter Anrechnung von 6 Dienstjahren, vgl. KB 10). A.7 Am 12. Juni 2013 bzw. am 22. Juni 2013 unterzeichneten der Hauptschulleiter (für den Schulträger) sowie A.________ einen ab 1. August 2013 geltenden (unbefristeten) Arbeitsvertrag, welcher unter Anrechnung von 7 Dienstjahren einen Monatslohn von Fr. 8'792.42 enthält (vgl. KB 11). B. An der Sitzung vom 3. Juni 2014 befasste der Bezirksrat C.________ sich u.a. mit den Dienstjahrberechnungen von vier Lehrpersonen, welche im Zusammenhang mit der Einführung eines EDV-Programmes (iCampus) und der