Am Schluss des Arbeitsvertrages wurde was folgt festgehalten: "Da das Diplom noch nicht ausgestellt ist, wird beim ED für das Fach Englisch eine befristete Lehrbewilligung beantragt". Eine solche befristete Lehrbewilligung "als Fachlehrperson Englisch an der MPS G.________" wurde vom kantonalen Erziehungsdepartement (heute: Bildungsdepartement) am 24. August 2007 erteilt. Als Auflage wurde u.a. festgehalten (vgl. KB 2): Für eine reguläre Anstellung ist ein anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I Voraussetzung.