{"Signatur": "SZ_VG_001", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-10-26", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2015-109_2016-10-26.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "34f787039307f867996ff02048905656"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2015-109_2016-10-26.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/III_2015_109_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f269677e486cbd0bc8bfa6ca2ef1701bccca104c5eb1e88781c3fe12e23bf8777620ab6ece83a494f08bf4c39ed2cea874d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f269677e486cbd0bc8bfa6ca2ef1701bccca104c5eb1e88781c3fe12e23bf8777620ab6ece83a494f08bf4c39ed2cea874d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=III_2015_109", "Checksum": "ae04ab89343ae8f63d66946e5fb70757"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["III 2015 109"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 3. 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Kammer 26.10.2016 III 2015 109\nRegeste:\nPersonal- und Besoldungsrecht (Dienstjahre/Lohneinreihung) | Personal- und Besoldungsrecht\n\nVerwaltungsgericht des Kantons Schwyz\nKammer III\n\nIII 2015 109\n\nUrteil vom 26. Oktober 2016\n\nBesetzung lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident\nRuth Mikšovic-Waldis, Richterin\nMonica Huber-Landolt, Richterin\nMLaw Joëlle Sigrist, Gerichtsschreiberin\n\nParteien A.________,\nKläger,\nvertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________\n\ngegen\n\nBezirk C.________, vertreten durch den Bezirksrat C.________,\nBeklagter,\nvertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. D.________\n\nGegenstand Personal- und Besoldungsrecht (Dienstjahre)\nSachverhalt:\n\nA.1 A.________ (geb. am _______ 1983, Bürger von E.________) hat am\n6. August 2007 einen befristeten öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag mit dem\nBezirk C.________ als Reallehrer (für den Zeitraum vom 1. August 2007 bis 31.\nJuli 2008) unterzeichnet. Unter Ausbildungsabschlüsse wurden folgende\nAngaben festgehalten (vgl. KB 1):\nDiplomjahr Schule/ Ort Erhaltenes Diplom Dauer (Semester)\nInstitution\n2002 Kantonsschule F.________ Matura B 14\n2007 PHZH E.________ 8\n\nAm Schluss des Arbeitsvertrages wurde was folgt festgehalten: \"Da das Diplom\nnoch nicht ausgestellt ist, wird beim ED für das Fach Englisch eine befristete\nLehrbewilligung beantragt\". Eine solche befristete Lehrbewilligung \"als\nFachlehrperson Englisch an der MPS G.________\" wurde vom kantonalen\nErziehungsdepartement (heute: Bildungsdepartement) am 24. August 2007\nerteilt. Als Auflage wurde u.a. festgehalten (vgl. KB 2):\nFür eine reguläre Anstellung ist ein anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I\nVoraussetzung.\n\nDer erwähnte Arbeitsvertrag enthielt für ein Pensum von 100% einen Monatslohn\nvon Fr. 7'196.58, wobei für die Lohnberechnung 1 Dienstjahr berücksichtigt\nwurde (KB 1).\n\nA.2 Am 8. bzw. 9. April 2008 unterzeichneten A.________ und die zuständige\nPerson des Schulträgers einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag für den\nZeitraum vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2009. In der Rubrik \"erhaltenes\nDiplom\" wurde neu (hinsichtlich der PH E.________) \"Ma, Gg, Gs, Sp\"\nfestgehalten und am Schluss des Vertrages folgender Zusatz eingefügt: \"Das\nDiplom Englisch ist noch ausstehend. Sobald es vorliegt, kann ein neuer Vertrag\nausgefertigt werden\". Der Monatslohn von Fr. 7'546.00 wurde unter Anrechnung\nvon 2 Dienstjahren ermittelt (KB 3). Bereits am 20. Februar 2008 hatte das\nErziehungsdepartement erneut eine befristete Lehrbewilligung (als\nFachlehrperson Englisch an der MPS G.________) für das Schuljahr 2008/2009\nerteilt und darauf hingewiesen, dass für eine reguläre Anstellung ein anerkanntes\nLehrdiplom für die Sekundarstufe I Voraussetzung sei (KB 4).\n\nA.3 Für das Schuljahr 2009/2010 wurde erneut ein befristeter Arbeitsvertrag\nunterzeichnet (am 31.3.2009), wobei der Monatslohn unter Anrechnung von 3\nDienstjahren mit Fr. 7'878.67 umschrieben wurde und am Schluss des Vertrages\nauf die Notwendigkeit der Einholung einer befristeten Lehrbewilligung für das\n\n2\nFach Englisch hingewiesen wurde (KB 5). Das Bildungsdepartement erteilte am\n3. April 2009 eine befristete Lehrbewilligung als \"Fachlehrperson Englisch an der\nMPS G.________\" unter folgenden Auflagen (KB 6):\nFür eine reguläre Anstellung ist ein anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I\nVoraussetzung.\nNach Ablauf dieser dritten Lehrbewilligung wird die Frist nur noch im Falle einer\nAus- oder Weiterbildung erstreckt.\n\nA.4 Für das Schuljahr 2010/2011 wurde erneut ein befristeter Arbeitsvertrag\nabgeschlossen. Der Monatslohn wurde unter Anrechnung von 4 Dienstjahren mit\nFr. 8'101.58 umschrieben. Unter der Rubrik \"Erhaltenes Diplom\" wurde neu\nerwähnt \"Hw noch ausstehend\" (KB 7). Das Bildungsdepartement erteilte am 6.\nJuli 2010 eine befristete Lehrbewilligung für das Schuljahr 2010/2011 mit dem\nZusatz: \"Während der Ausbildung wird die Lehrbewilligung verlängert\" (KB 8).\n\nA.5 Ein vergleichbarer Arbeitsvertrag für das Schuljahr 2011/2012 wurde am\n10. bzw. 16. August 2011 unterzeichnet (mit einem Monatslohn von Fr. 8'345.25\nunter Anrechnung von 5 Dienstjahren, vgl. KB 9).\n\nA.6 Am 20. Februar 2012 wurde A.________ von der Pädagogischen\nHochschule E.________ das Lehrdiplom als Stufenlehrkraft für die\nSekundarstufe I erteilt. In diesem Lehrdiplom wird die Lehrbefähigung für\nfolgende Fächer aufgelistet (vgl. BB 3):\nMathematik\nMensch und Umwelt\n Geografie\n Geschichte\n Hauswirtschaft (Fremdsprachen-Alternativfach gemäss Bildungsratsbeschluss vom\n28.08.2009)\nBewegung und Sport (verfügt nicht über ein SLRG-Brevet 1 Rettungsschwimmen)\n\nDer befristete Arbeitsvertrag vom 11. Juni 2012 bzw. 10. August 2012 für das\nSchuljahr 2012/2013 enthält einen Monatslohn von Fr. 8'568.83 (unter\nAnrechnung von 6 Dienstjahren, vgl. KB 10).\n\nA.7 Am 12. Juni 2013 bzw. am 22. Juni 2013 unterzeichneten der\nHauptschulleiter (für den Schulträger) sowie A.________ einen ab 1. August\n2013 geltenden (unbefristeten) Arbeitsvertrag, welcher unter Anrechnung von 7\nDienstjahren einen Monatslohn von Fr. 8'792.42 enthält (vgl. KB 11).\n\nB. An der Sitzung vom 3. Juni 2014 befasste der Bezirksrat C.________ sich\nu.a. mit den Dienstjahrberechnungen von vier Lehrpersonen, welche im\nZusammenhang mit der Einführung eines EDV-Programmes (iCampus) und der\n\n"}