3. Dauer der Aberkennung: 3 Monate (gesetzliche Mindestaberkennungsdauer), gerechnet ab 1. Mai 2014. 4. Die Verfahrenskosten betragen Fr. 250.-- und sind innert 30 Tagen zu bezahlen. (…) D. Nach Kenntnisnahme dieser neuen Verfügung vom 7. April 2014 hat der verfahrensleitende Richter mit gerichtlichem Schreiben vom 8. April 2014 nachgefragt, inwiefern an der Beurteilung der in der Beschwerdeschrift gestellten Rechtsbegehren festgehalten werde.