2 C. Nachdem dem Verkehrsamt mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. April 2014 Frist angesetzt worden war, um eine Vernehmlassung einzureichen, hat das Verkehrsamt am 7. April 2014 die angefochtene Verfügung vom 7. März 2014 durch eine Verfügung mit folgendem Dispositiv ersetzt: 1. Die Verfügung vom 7. März 2014 betreffend Aberkennung des ausländischen Führerausweises wird aufgehoben.