B. Gegen diese am 14. März 2014 eingegangene Verfügung liess A.________ rechtzeitig am 3. April 2014 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei die Verfügung vom 07. März 2014 aufzuheben. 2. Es sei auf die Aberkennung des Führerausweises zu verzichten, evtl. sei die Aberkennung auf einen Monat zu reduzieren. 3. Es sei auf die Hinterlegung des Führerausweises zu verzichten.