Dispositiv-Ziffer 3 lautet wie folgt: Der ausländische Führerausweis und allfällig vorhandene weitere Ausweise sind bis spätestens 1. Mai 2014 beim Polizeiposten Goldau oder beim Verkehrsamt abzugeben. (…) In Dispositiv-Ziffer 4 wurden die Verfahrenskosten auf Fr. 250.-- festgelegt und dem Verfügungsadressaten auferlegt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass A.________ am 26. Juni 2013 auf der Autobahn A13 bei Sennwald einen Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h (nach Abzug der Toleranz) gelenkt und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 40 km/h überschritten habe.