Verwaltungsintern hätten keine Dokumente gefunden werden können, welche die ordentliche Bewilligung, bzw. das Alter der besagten Wohnung belegen würde. Dies sei im Kontakt mit den Grundeigentümern zu klären und im Falle eines nicht bewilligten Ausbaus ebenfalls ein nachträgliches Baugesuch einzufordern und zu behandeln.