12 Stellungnahme des Mieters (Bf-act. 17) zum Beschluss des Regierungsrat vom 26. November 2013 (Bf-act. 2) für die Reparatur eines Bobs aufgewendet wurde, welcher an einem Wettkampfwochenende gestürzt und am folgenden Wochenende wieder im Einsatz war. Aufgrund der Beschreibung des Mieters stellt dieser ausserordentliche Service offenbar eine Ausnahme dar und bildet nicht den Regelfall (vgl. Bf-act. 17). Dies kann letztlich aber offenbleiben, da auch ein hoher Arbeitsanfall für sich alleine weder eine unzumutbare Härte noch sonstwie eine Ausnahmesituation darstellt.