8) - zu einem Zeitpunkt beendet ist, der eine Weiterverarbeitung zur üblichen Arbeitszeit ermöglicht. Weder der Umstand, dass Kunststoffteile nach dem Aushärten innert nützlicher Frist weiterverarbeitet werden müssen, noch die entsprechenden Arbeitsschritte als solche, wie das Spachteln, Schleifen und Austrocknen(lassen) der Kunststoffteile bedingen nicht in erkennbarer Weise eine dauernde Anwesenheit des Betriebsinhabers. Daran ändert auch nichts, dass das Kerngeschäft des Mieters das Reparieren von Fahrzeugen ist. Es ist nicht einsehbar, weswegen sich die einzelnen Arbeitsschritte bei Reparaturen nicht koordinieren lassen sollten.