Den Akten ist zu entnehmen, dass der „Antrag zur Umnutzung im Meldeverfahren“ des Beschwerdeführers am 15. September 2012 (Samstag) der Post übergeben wurde (Vi-act. I.-01/B7) und mithin wohl am folgenden Montag 6 (17. September 2012) beim Bauamt Küssnacht eingegangen ist. Davon ausgehend, dass die 20-tägige Widerspruchsfrist am 18. September 2012 zu laufen begann, endete diese am Montag 8. Oktober 2012 (vgl. § 158 des Justizgesetzes (JG; SZRS 231.110] vom 18. November 2009). Wann genau, in welcher Form und mit welchem Inhalt (vgl. dazu Erw.