I.-01/B3). Nach einer entsprechenden Aufforderung des Landschreibers des Bezirks Küssnacht vom 6. August 2012 nahm der Beschwerdeführer am 9. August 2012 dazu Stellung, dass sich sein Mieter in den Büroräumlichkeiten an der E.________ in Küssnacht eingerichtet habe (vgl. Bfact. 24; Vi-act. I.-01/B3; Vi-act. I.-02 S. 7) und er stellte am 14. September 2012 zusammen mit seinem Mieter einen „Antrag zur Umnutzung im Meldeverfahren“ (Vi-act. I.-01/B7). In der Folge fand am 12. Oktober 2012 in Anwesenheit des Beschwerdeführers und seines Mieters eine Besichtigung durch den Bausekretär des Bezirks Küssnacht statt (vgl. Vi-act.