83 BauR zu erteilen. 4. Subeventualiter sei die Ausnahmebewilligung gestützt auf § 73 PBG zu erteilen. 5. Subeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.