E. Am 23. Dezember 2013 lässt A.________ fristgerecht gegen den ihm am 4. Dezember 2013 zugestellten RRB Nr. 1113/2013 beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde einreichen, mit folgenden Anträgen: 1. Der Entscheid Nr. 1113 des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 26. November 2013 sei aufzuheben. 2. Das Gesuch des Beschwerdeführers vom 14. September 2012 sei gestützt auf § 76 Abs. 6 PBG und Art. 119 Abs. 3 BauR zu bewilligen. 3. Eventualiter sei die nachträgliche Baubewilligung gestützt auf Art. 83 BauR zu erteilen.