SRSZ 234.110) für jeden Tag der Nichterfüllung eine Ordnungsbusse von Fr. 300.-- angedroht. - erfolgt die Ersatzvornahme durch den Bezirk Küssnacht auf Kosten des Verfügungsempfängers. 4. Die Gebühren für die Gesuchsbehandlung im Gesamtbetrag von Fr. 814.- sind gemäss der Rechnung im Anhang zu begleichen. (5./6. Rechtsmittelbelehrung/Zustellung)