Die Gemeinde Wollerau hat ihren Kostenanteil von Fr. 625.-- innert 30 Tagen nach Erhalt dieses Entscheids auf das Konto N.________ des Verwaltungsgerichts einzuzahlen. 3. Die Beschwerdeführer haben an die beanwalteten Beschwerdegegner eine Parteientschädigung von Fr. 1'875.-- zu entrichten. Die Gemeinde Wollerau hat den beanwalteten Beschwerdegegnern eine Parteientschädigung von Fr. 625.-- zu entrichten.