Der Vertreter der Beschwerdegegner hat eine Kostennote vom 13. November 2014 eingereicht. Er verlangt ein Honorar von Fr. 3‘223.80 (8.2 Std. à Fr. 350.-- + Fr. 115.-- Kleinspesen + Fr. 238.80 total MwSt). Aufgrund des maximalen Stundenansatzes von Fr. 220.-- inkl. MwSt reduziert sich die Honorarrechnung auf Fr. 1‘928.20 (Fr. 1‘804.-- + Fr. 115.-- Kleinspesen + Fr. 9.20 MwSt Spesen). Zudem ist nebst der zurückhaltenden Bemessung insbesondere zu berücksichtigen, dass die Beschwerdegegner bereits vor dem Gemeinderat und dem Regierungsrat vertreten waren, so dass sich der Aufwand in Grenzen halten konnte.