§ 60 Abs. 5 PBG regelt, dass bei in der Höhe gestaffelten Bauten die Gebäudehöhe jedes Baukörpers gesondert bestimmt wird. Diese Bestimmung wird im kommunalen Baureglement (Art. 61 Abs. 4 aBauR) lediglich wiederholt und ist im revidierten kommunalen Baureglement (nBauR) wohl deshalb gar nicht mehr enthalten.