Anderseits ist es eine Tatsache, dass heute eine grosse Vielfalt von Dachformen besteht, und dass die Rechtsprechung von der tatsächlich projektierten Dachgestaltung ausgeht. Dementsprechend muss folgerichtig aufgrund des konkreten Projektes eine sachgerechte Beurteilung erfolgen (VGE 1062/05 vom 15.2.2006 Erw. 4.2 = EGV-SZ 2006 B 8.3 Erw.