Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen bei gemischten Dachformen eine Giebelfassade bzw. ein nicht anrechenbares Giebeldreieck angenommen werden darf. Dazu muss aufgrund des konkreten Projektes eine sachgerechte Beurteilung erfolgen. Für eine restriktive Auslegung bzw. zurückhaltende An-