15 höhe betrage etwas mehr als 10m, was mit dem Mehrlängenzuschlag einen Grenzabstand von mehr als 14.50m ergebe. Der nötige Flächenausgleich sei nicht mehr möglich. Eine Rückversetzung um 1.8m würde nicht genügen, vielmehr müsste mit Ausnahme von max. einem Drittel der Fassadenlänge das Attikageschoss um das Mass seiner Höhe von 4m zurückversetzt werden.