Das Projekt liege innerhalb der Dachverlängerung. Die süd- und nordseitig in Erscheinung tretende Ansicht des Dachgeschosses stelle die Giebelseite dar, weshalb das Geschoss nicht zurückgesetzt werden müsste, was aber technisch machbar wäre. Der Gemeinderat sieht in der Südfassade des Hauses B einen in sich geschlossenen Hauptbaukörper und keine gestaffelte Bauweise.