14 Fassade vorspringenden Gebäudeteil subsumiert werden? Ist es gesetzgeberisch gewollt oder wird es in Kauf genommen, dass die Grenzabstandsregelung bei einem über die Fassade vorspringenden Gebäudeteil allenfalls strenger ist, als bei der Annahme einer selbständigen vorgelagerten kleineren Anbaute?). 3.1 Im angefochtenen Beschluss hat der Regierungsrat über die Einhaltung des Grenzabstands des Hauses B gemäss der Projektänderung vom 28. Januar 2014 ebenfalls verbindlich befunden (angef. RRB 4.4.), weshalb diese Frage nachfolgend zu prüfen ist.