gegenüber der zurückversetzten Südostfassade ausgewiesen wurde, während an den teilweise nach Osten weisenden Fassadenabschnitten ein kleiner Grenzabstand von 60% verwendet wurde. Der grosse Grenzabstand ist auf dieselben Fassadenlängen aufzuteilen, welche auch für die Beurteilung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wurden.