Im Vordergrund steht die Fassadenlänge von 22.8m. Der zurückversetzte Bauteil von 5.18m tritt gegenüber den vorstehenden Gebäudeteilen der Südfassade optisch untergeordnet in Erscheinung und ist nach zutreffender Auffassung des Regierungsrates bei der Bemessung der Länge der Südfassade nicht mit zu berücksichtigen. Die Auffassung des Regierungsrates kommt zudem den Beschwerdeführern zugute, zumal die südöstliche Fassade kürzer ist als die Südfassade.