Das westliche Gebäude (Haus A) ist mit 11 Wohneinheiten (2 x 3 ½-Zimmer- Wohnungen, 8 x 4 ½-Zimmer-Wohnungen und 1 x 5 ½-Zimmer-Wohnung), das mittlere Gebäude (Haus B) ist mit 7 Wohneinheiten (2 x 3 ½-Zimmer-Wohnungen und 5 x 5 ½-Zimmer-Wohnungen) und das östliche Gebäude (Haus C) ist mit 5 Wohneinheiten (3 x 4 ½-Zimmer-Wohnungen und 2 x 5 ½-Zimmer-Wohnungen) geplant. Im Untergeschoss der Gebäude soll jeweils eine Tiefgarage realisiert werden, wobei diejenigen in Haus B und C miteinander verbunden sind und über eine gemeinsame Einfahrt verfügen. 1.2 Der Regierungsrat hat im angefochtenen Entscheid im Wesentlichen Folgendes erwogen: