Mit Schreiben vom 27. Februar 2015 unterbreitet das Gericht den Parteien und Vorinstanzen zwei noch nicht thematisierte Fragestellungen. Die Antworten werden den Parteien am 2. April 2015 zur Kenntnisnahme und zur Einreichung allfälliger Gegenbemerkungen zugestellt. Am 22. April 2015 wurden den Parteien die Gegenbemerkungen zur Kenntnisnahme zugestellt. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen. 4 Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: