Gleichentags lassen die Beschwerdegegner vernehmlassend die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des angefochtenen Regierungsratsentscheids vom 12. August 2014 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführer beantragen. Mit Schreiben vom 6. November 2014 verzichten die Beschwerdeführer auf eine Stellungnahme zu den eingereichten Vernehmlassungen.