G. Mit Schreiben vom 22. September 2014 verzichtet das ARE auf die Einreichung einer umfassenden Vernehmlassung. Das Sicherheitsdepartement beantragt mit Vernehmlassung vom 23. September 2014 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. Mit Vernehmlassung vom 29. Oktober 2014 lässt der Gemeinderat Wollerau die Gutheissung der Beschwerde beantragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Schwyz und/oder in solidarischer Haftbarkeit zulasten der Beschwerdegegner.