1. Der angefochtene Beschluss Nr. 799/2014 des Regierungsrates vom 12. August 2014 sei aufzuheben und die Beschlüsse (Baubewilligungen) des Gemeinderates Wollerau vom 8. Juli 2013 und vom 10. März 2014 (inkl. dem Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung vom 28. Mai 2013) seien zu bestätigen. 2. Eventualiter sei der angefochtene Beschluss Nr. 799/2014 des Regierungsrates vom 12. August 2014 aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an den Regierungsrat zurückzuweisen.