D. Gegen diesen GRB Nr. 2014.89 vom 10. März 2014 erhoben MN, SD, E.________, F.________, G.________ sowie H.________ mit Eingabe vom 6. April 2014 Beschwerde beim Regierungsrat mit den Anträgen, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und die nachgesuchte Baubewilligung zu verweigern, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerschaft.