C. Am 28. Januar 2014 reichten Dr. A.________ beim Gemeinderat Wollerau eine Projektänderung betreffend das Haus B auf dem Grundstück KTN J.________ in Wollerau ein. Der Regierungsrat bestätigte dem Gemeinderat Wollerau am 12. Februar 2014, dass für die Projektänderung keine erneute öffentliche Ausschreibung erforderlich sei, weil es sich um ein Minus gegenüber der ursprünglichen Vorlage handle. Daraufhin erteilte der Gemeinderat Wollerau mit GRB Nr. 2014.89 vom 10. März 2014 die Baubewilligung wie folgt: