2 August 2013 Beschwerde beim Regierungsrat mit den Anträgen, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und die nachgesuchte Baubewilligung zu verweigern, sowie einen Augenschein an Ort und Stelle durchzuführen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerschaft.