2. Der kantonale Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung vom 28.5.2013 liegt vor und bildet integrierender Bestandteil der Baubewilligung. Deren Bedingungen und Auflagen sind zu beachten. Die vom Amt für Militär-, Feuer- und Zivilschutz erhobene Ersatzabgabepflicht für 62 Schutzplätze wird durch die Fachstelle bei Baubeginn direkt in Rechnung gestellt. 3. Der Gemeinderat gewährt eine Ausnahme zur Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes gemäss Ziff. 5 der Erwägungen vorstehend.