Am 20. März 2013 und am 9. April 2013 reichten Dr. A.________ Ergänzungen und Änderungen zum erwähnten Baugesuch ein, wozu sich die Einsprecher äussern konnten. Mit Gesamtentscheid vom 28. Mai 2013 erteilte das Amt für Raumentwicklung (ARE) die kantonale Baubewilligung unter Auflagen und Nebenbestimmungen. Die kommunale Baubewilligung blieb vorbehalten. Mit Beschluss (GRB) Nr. 2013.213 vom 8. Juli 2013 erteilte der Gemeinderat Wollerau die Baubewilligung wie folgt: