2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 3’500.-- (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten, Auslagen) festgesetzt und dem Beschwerdeführer auferlegt. Er hat am 16. September 2014 einen Kostenvorschuss von Fr. 2’500.-- einbezahlt, so dass er noch Fr. 1'000.-- innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides auf das Postkonto 60-22238-6 des Verwaltungsgerichts zu bezahlen hat. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.