Ob die Reduktion des Viehbestandes tatsächlich negative finanzielle Auswirkungen auf den Beschwerdeführer hat, ist somit fraglich. Auf jeden Fall wird auch ein reduzierter Rindviehbestand von 35 Tieren (älter als vier Monate) eine existenzsichernde Bewirtschaftung des Betriebes erlauben (in der Schweiz halten ca. 38'000 Rindviehhalter insgesamt ca. 1,55 Mio Stück Rinder, inkl. Kühe, mithin durchschnittlich ca. 40 Stück Rindvieh pro Betrieb, wobei im Kanton Schwyz, wo die Betriebe überwiegend in der Hügel- und Bergzone liegen, der Rindviehbestand bei durchschnittlich 26 Stück Rindvieh pro Landwirtschaftsbetrieb liegt, vgl.