7.3.5 dargelegt. Auch nach diesen Veränderungen wurden wiederholt Verstösse gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Eine nachhaltige und umfassende Verbesserung der Tierhaltung vermochte der Beschwerdeführer auch weiterhin nicht zu gewährleisten. Im Hinblick auf die drohende Reduktion der Tieranzahl vorgenommene Änderungen vermögen für sich auf jeden Fall keinen Willen zu einer dauerhaften Veränderung der Situation zu belegen.