Die Kontrolle vom 6. März 2013 betraf nur den Auslauf. Bei der Kontrolle vom 9. Juli 2014 handelte es sich - wie bereits schon erwähnt - um keine Tierschutzkontrolle. Anlässlich der Kontrollen vom 26. November 2013, vom 17. Februar 2014 und vom 21. März 2014 wurden wiederum verschiedene Verletzungen von Tierschutzbestimmungen beanstandet. Auch wenn sich die Situation auf dem Hof nach Erlass der vorliegend umstrittenen Verfügung zumindest zeitweise verbessert hat, ist aufgrund der langjährigen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz damit zu rechnen, dass der Beschwerdeführer seinen grossen Viehbestand nicht dauerhaft ohne weitere Verstösse zu halten vermag.