Mit Einschreiben vom 17. Dezember 2012 wurde dem Beschwerdeführer zudem das rechtliche Gehör zu den Beanstandungen anlässlich der Kontrolle vom 28. November 2012 eingeräumt und es wurde darauf hingewiesen, dass eine weitere Reduktion der Tierzahl auf maximal 35 Tiere über 4 Monate sowie eine Nachkontrolle vorgesehen seien. Als anlässlich der Nachkontrolle vom 24. Januar 2013 wiederum verschiedene Mängel beanstandet werden mussten, verfügte der Kantonstierarzt am 20. Februar 2013 eine Reduktion des Tierbestandes. Das Veterinäramt hat mithin mit Verfügung vom 26. Juli 2012 ein partielles Tierhalteverbot angedroht. Nachdem auch bei den nachfolgenden Kontrollen weitere,