8.3.2 Dem Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 26. Juli 2012 in Erw. 7 angedroht, dass eine weitere Reduktion des Tierbestandes angeordnet werde, wenn sich erneut grössere Mängel in der Tierhaltung zeigen sollten. Mit Einschreiben vom 17. Dezember 2012 wurde dem Beschwerdeführer zudem das rechtliche Gehör zu den Beanstandungen anlässlich der Kontrolle vom 28. November 2012 eingeräumt und es wurde darauf hingewiesen, dass eine weitere Reduktion der Tierzahl auf maximal 35 Tiere über 4 Monate sowie eine Nachkontrolle vorgesehen seien.