rung ausgegangen werden. Der Betrieb des Beschwerdeführers liegt zudem bereits aufgrund der Betriebsfläche von 32 ha weit über der durchschnittlichen Nutzfläche eines Haupterwerbsbetriebes im Kanton Schwyz (Durchschnitt Kt. SZ 17,5 ha, CH: 23,3 ha). Wie der Kantonstierarzt mit Eingabe vom 13. Januar 2014 ans Sicherheitsdepartement nachvollziehbar ausführt, dürfte ein Durchschnittsbetrieb im Kanton Schwyz über ca. 20-25 Kühe verfügen. Der Arbeitsbedarf auf dem Betrieb des Beschwerdeführers geht mit einem Rindviehbestand von 55 Tieren älter als 4 Mt. mithin regelmässig über die Arbeitskraft einer einzelnen Person hinaus.