23 grossen Anzahl der Tiere überfordert ist. Diese Annahme wird durch den Umstand bestätigt, dass während der Beschäftigung eines Mitarbeiters auf dem Hof die Verhältnisse jeweils zu keinen relevanten Beanstandungen Anlass gaben. Nachdem der Betrieb des Beschwerdeführers mit einem maximalen Rindviehbestand von 55 Tieren über 4 Monate einen Arbeitsbedarf von 2,672 Standardarbeitskräften (SAK) ausweist, ist auch nachvollziehbar, dass eine Überforderung vorliegt. Bereits Betriebe mit 1 SAK gehören - gemessen an der Arbeitszeit des Betriebsleiters - häufig zu den Haupterwerbsbetrieben (Hofer, Kommentar BGBB,