7.3.6 Insgesamt liegen mithin zahlreiche und wiederholte Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung vor, welche über mehrere Jahre festgestellt und dokumentiert sind und immer wieder zur Verfügung von Auflagen durch den Kantonstierarzt Anlass gaben. Es mussten Nachkontrollen durchgeführt werden, anlässlich welcher teilweise dieselben Mängel immer noch bestanden oder andere Mängel gerügt werden mussten. Die wiederholten Auflagen führten zwar teilweise zu Verbesserungen, eine dauerhafte Verbesserung der Gesamtsituation konnte jedoch nicht herbeigeführt werden.