Auch wurden nach Erlass des vorliegend umstrittenen partiellen Tierhalteverbotes verbesserte Verhältnisse festgestellt (insbesondere auch während der Beschäftigung einer Aushilfskraft), allerdings mussten auch nach Erlass der umstrittenen Verfügung wiederholt verschiedene Mängel beanstandet werden. Die zeitweilige Verbesserung der Situation ändert jedoch nichts daran, dass seit Jahren wiederholt zahlreiche Verstösse gegen die Tierschutzbestimmungen festgestellt werden mussten und solche auch in den aktuellsten Kontrollberichten festgehalten wurden. Soweit der Beschwerdeführer auf den ÖLN-Bericht vom 9. Juli 2014 verweist (Bf-act.