22 Nicht zu verkennen ist, dass die Verhältnisse auf dem Betrieb zu gewissen Zeiten als in Ordnung befunden wurden, und zwar insbesondere dann, wenn ein Mitarbeiter auf dem Betrieb beschäftigt wurde. Auch wurden nach Erlass des vorliegend umstrittenen partiellen Tierhalteverbotes verbesserte Verhältnisse festgestellt (insbesondere auch während der Beschäftigung einer Aushilfskraft), allerdings mussten auch nach Erlass der umstrittenen Verfügung wiederholt verschiedene Mängel beanstandet werden.