Zudem wurde ein stark verschmutztes Tier am 26. April 2010 durch den amtlichen Fleischkontrolleur beanstandet. Die starke Verschmutzung der beanstandeten Tiere wurde im Übrigen zumindest teilweise fotographisch dokumentiert und ist damit aktenmässig erstellt. Ob den Tieren der erforderliche Auslauf immer gewährt wurde, ist gestützt auf die Feststellungen des Kantonstierarztes bzw. der Amtstierärzte fraglich. Die Frage kann letztlich aber offen bleiben, zumal der fehlende Auslauf nur einmal förmlich beanstandet wurde (Verfügung vom 22. Feb. 2010) und die entsprechende Verfügung unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist.